Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Mandanten

Lieferungen des Arbeitgebers

Illustration

Sachbezüge

Zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit gehören auch Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Sachbezüge), soweit sie durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind. Sachbezüge bis zu einem Wert von € 44,00 pro Kalendermonat bleiben steuerfrei. 

Lieferung kommt hinzu

Häufig übersehen werden bei der Berechnung der 44-Euro-Freigrenze die Versandkosten im Zusammenhang mit einer Sachzuwendung. Liefert der Arbeitgeber die Waren in die Wohnung des Arbeitnehmers bzw. übernimmt er die Versandkosten, liegt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor. Diese ist in die 44-Euro-Freigrenze mit einzurechnen (BFH, Urteil vom 6.6.2018, VI R 32/16).

Onlinekauf und Versand 

Nichts anderes gilt für den Bezug von Waren über das Internet. Berechnungsgrundlage für den Sachbezug ist der übliche Endverbraucherpreis und damit der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern für identische bzw. gleichartige Waren tatsächlich gezahlte günstigste Einzelhandelsverkaufspreis (§ 8 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz/EStG). Kommt zum günstigsten Einzelhandelsverkaufspreis im Internet der Versand hinzu, tritt nach der BFH-Rechtsprechung dieser geldwerte Vorteil aus der Lieferung „nach Hause“ für die Berechnung der Freigrenze hinzu.

Stand: 25. September 2018

Bild: jenausmax - stock.adobe.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe Oktober 2018

Nutzungsentnahme beim Betriebs-Kfz

Nutzungsentnahme beim Betriebs-Kfz

Aktuelles BFH-Urteil

Lieferungen des Arbeitgebers

Lieferungen des Arbeitgebers

Vorsicht Steuerfalle

Steuerpflicht sonstiger Entgelte und Vorteile

Steuerpflicht sonstiger Entgelte und Vorteile

Besondere Kapitaleinkünfte

Grenzgänger und Wegzug

Grenzgänger und Wegzug

Besteuerung von Abfindungen

Kürzung der Photovoltaik-Fördersätze

Kürzung der Photovoltaik-Fördersätze

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen auf ihren Rechnungen bestimmte Pflichtangaben machen.

Schenkungsteuerfreie Zuwendung

Schenkungsteuerfreie Zuwendung

Mit der Frage, ob eine Einladung zu einer Weltreise zu einer Bereicherung/Vermögensmehrung mit der Folge einer steuerpflichtigen Schenkung führt, musste sich das Hamburger Finanzgericht (FG) beschäftigen.

Fahrzeugpool

Fahrzeugpool

Der pauschale Nutzungswert für Privatfahrten ist mit 1 % der Listenpreise aller Kraftfahrzeuge zu ermitteln.

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/