Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail sekretariat@markusfackler.de

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Mandanten

Internationale Schenkungen

Illustration

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen dienen der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung steuerpflichtiger Ereignisse, die einen steuerlichen Bezug zu beiden Vertragsstaaten aufweisen. Bei bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern steht das Besteuerungsrecht im Regelfall jenem Vertragsstaat zu, in dem der Erblasser oder Schenker die engeren persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Dies gilt unabhängig von einer bestehenden Erbschaft- und Schenkungsteuer im anderen Vertragsstaat, wie das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in mehreren Urteilen entschieden hat (Urt. v. 5.8.2020 - 7 K 2777/18, 7 K 2778/18 und 7 K 2779/18).

Beispiel Schweden

Hat ein Vertragsstaat, wie im Streitfall Schweden, im Zeitpunkt des Erwerbs die Schenkungsteuer abgeschafft, steht Deutschland dennoch kein Besteuerungsrecht zu, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Schenkers und der Beschenkten in Schweden liegt. Dies gilt auch dann, wenn der Schenker einen Zweitwohnsitz in Deutschland innehatte. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob der andere Vertragsstaat Schenkungsteuer festsetzt oder ob die Schenkung letztlich unversteuert bleibt. Jedem Vertragsstaat steht es frei, ob und wie er von seinem Besteuerungsrecht Gebrauch macht. Eine sogenannte Rückfallklausel gibt es nach Auffassung des FG nicht.

Revision

Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Es sind Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. II R 28/20, II R 29/20 und II R 27/20).

Stand: 28. Dezember 2020

Bild: DavidPrado - stock.adobe.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe Januar 2021

Erleichtertes Kurzarbeitergeld bis Ende 2021

Erleichtertes Kurzarbeitergeld bis Ende 2021

Beschäftigungssicherungsgesetz verabschiedet

Mindestlohn 2021

Mindestlohn 2021

Mindestlohn steigt zum 1.1.2021 auf € 9,50/Stunde

Entfernungspauschalen und Mobilitätsprämie ab 2021

Entfernungspauschalen und Mobilitätsprämie ab 2021

Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbstständige

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbstständige

Bund weitet Corona-Hilfe auf das neue Jahr aus

Internationale Schenkungen

Internationale Schenkungen

Schenkungsteuern bei Doppelbesteuerungsabkommen

Schenkung an die Urenkel

Schenkung an die Urenkel

Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfreibetrag von € 400.000,00.

Richtige Inventurvorbereitung zum Jahreswechsel

Richtige Inventurvorbereitung zum Jahreswechsel

Für die jeweils zum Schluss eines Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres durchzuführende Inventur stehen dem Unternehmer verschiedene Inventurmöglichkeiten zur Verfügung.

Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer 2021

Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer 2021

Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ist es, die Kraftfahrzeugsteuer stärker am CO2-Ausstoß des betreffenden Kraftfahrzeugs zu bemessen.

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/