Datenschutz

Markus Fackler
Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Adlerstraße 8a
81827 München
Deutschland

Telefon +49 (089) 4374816-0
Fax +49 (089) 4374816-24
E-Mail

Kanzleimarketing
Inhalt ausblenden

Steuernews für Ärzte

Überlassung von Operationsräumen

Illustration

Sachverhalt

Eine freiberufliche Anästhesistin hat anderen Ärzten ihre Operationsräume samt Ausstattung für ambulante Operationen vermietet. An den Operationen wirkte die Anästhesistin selbst mit. Die Vergütung für die Raumüberlassung erfolgte – auf Basis mündlicher Absprachen – dergestalt, dass der jeweilige Operateur einen Anteil der Vergütung, den er von der Krankenkasse zur Abdeckung des Aufwandes für die Nutzung des OP-Raumes erhielt, an die Anästhesistin weiterleitete. Diese Entgelte erklärte die Anästhesistin als nicht umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Die Finanzverwaltung behandelte die Umsätze hingegen als umsatzsteuerpflichtig.

BFH Urteil

Der Bundesfinanzhof verwies den Fall an das erstinstanzliche Finanzgericht Rheinland-Pfalz zurück (Urteil vom 18.03.15, XI R 15/11). Zwar würde die bloße Überlassung von Praxisräumen weder eine ärztliche noch eine arztähnliche Leistung darstellen. Die Erstinstanz prüfte allerdings nicht, ob die klagende Anästhesistin möglicherweise eine einheitliche Heilbehandlung an die Patienten erbracht hat.

Krankenhausleistung

Darüber hinaus ist nach Auffassung des BFH-Senats in jedem Fall zu prüfen, ob eine steuerfreie Krankenhausleistung vorliegt. Ärztinnen und Ärzte sollten daher in ähnlichen Situationen auf die richtige vertragliche Abrede achten. Zu beachten wäre auch ein allgemeines Vorsteuerabzugsrecht, sofern die Raumüberlassung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.

Stand: 28. August 2015

Bild: anekoho - Fotolia.com

Wir sind Ihr Steuerberater in München, u.a. auf die Beratung von Ärzte, Heilberufe und Berufe im Gesundheitswesen spezialisiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Artikel der Ausgabe Herbst 2015

Umsatzsteuer für ästhetische Operationen

Umsatzsteuer für ästhetische Operationen

Umsatzsteuerfrei bei Krankheit oder Verletzung

Musik in der Zahnarztpraxis

Musik in der Zahnarztpraxis

GEMA unterliegt vor dem BGH

Steuerliche Beurteilung von Pflegekräften

Steuerliche Beurteilung von Pflegekräften

Hauspflege als gewerbliche Tätigkeit

Bereitschaftszeitvergütung

Bereitschaftszeitvergütung

Mindestlohn nicht zwingend

Zahnaufhellungen

Zahnaufhellungen

Bleaching als Teilleistung der Heilbehandlung umsatzsteuerfrei

Überlassung von Operationsräumen

Überlassung von Operationsräumen

Eine freiberufliche Anästhesistin hat anderen Ärzten ihre Operationsräume samt Ausstattung für ambulante Operationen vermietet.

Gewinnmindernde Rückstellungen für Honorarrückforderungen

Gewinnmindernde Rückstellungen für Honorarrückforderungen

Ärztinnen und Ärzte, die ihren steuerpflichtigen Gewinn mittels Bilanzierung ermitteln lassen, können für bestimmte Verpflichtungen Rückstellungen bilden.

Kulturlinks – Herbst 2015

Kulturlinks – Herbst 2015

Aktuelle Festivals und kulturelle Veranstaltungen.

Markus Fackler Diplom-Kaufmann, Steuerberater - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/
Fackler Steuerberatungsgesellschaft mbH - München Adlerstraße 8a 81827 München Deutschland +498943748160 +4989437481624 https:/www.markusfackler.de/