Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich im Regelfall nur bis zu € 1.250,00 im Kalenderjahr steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass dieser Höchstbetrag personenbezogen zu verstehen ist. Nutzen mehrere Personen gemeinsam ein Arbeitszimmer, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden und von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen (BFH vom 15.12.2016, VI R 86/13).
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.
Erfahren Sie mehr