Streitig war, ob eine selbstständig tätige Krankenschwester, die sich zur Clinical Research Associate fortgebildet hatte und in der klinischen Forschung tätig ist, gewerbesteuerpflichtige Einkünfte erzielt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Letzteres in einem aktuellen Urteil bejaht (Urteil vom 25.4.2017, VIII R 24/14).
Kein „Katalogberuf“
Die Forschungstätigkeit der Krankenschwester sei nicht einem der gewerbesteuerfreien Katalogberufe (unter anderem der Heilberufe) ähnlich, so der BFH. Damit scheidet eine Gewerbesteuerbefreiung vollumfänglich aus.
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