Der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt sich außerdem mit der weiteren Frage, ob Laborleistungen, die in einer Gemeinschaftspraxis selbstständig tätiger Ärzte ohne Vertragsarztzulassung für nicht in der Laborgemeinschaft tätige Ärzte und Kliniken erbracht werden, als Heilbehandlungsleistungen umsatzsteuerfrei sind (Az. XI R 30/17). Die Vorinstanz, das Finanzgericht Hamburg, hat diese Frage im Urteil vom 29.8.2017 (2 K 221/15) bejaht. Gewebeproben stellen Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin dar, „denn sie dienen der Diagnose, Behandlung und Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen“, so die Richter.
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